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Thema | Bestimmungen für größere Veranstaltungen | 13 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 527637 | ||
Datum | 12.12.2008 22:43 MSG-Nr: [ 527637 ] | 3173 x gelesen | ||
Geschrieben von jürgen schmitz Schilder? Von den Veranstaltungen von denen ich spreche gab es sowas aber nicht... Beidseitig zugeparkt und Feuerwehr bei Anfahrt zu einem Einsatz behindert... Daher ja mein Interesse... Warum sollten extra Schilder aufgestellt werden, nur wegen dem Weihnachtsmarkt? Es gilt die STVO auch in der Vorweihnachtszeit, da wird ja geregelt, wie und wo geparkt wird. Geschrieben von jürgen schmitz Muss übergeordnete Gesetze oder Verordnungen geben... Föderalismus steht in Deutschland nunmal im Grundgesetzt und das wird auch so schnell keiner ändern. Hat auch Vorteile.... Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin) | ||||
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