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Thema | Bestimmungen für größere Veranstaltungen | 13 Beiträge | ||
Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 527733 | ||
Datum | 13.12.2008 14:56 MSG-Nr: [ 527733 ] | 3160 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, bei uns gibt es seit 12 Jahren einen Dorfadventsmarkt. sehr erfolgreich. Bei uns läuft das so ab: Die Organisatoren stellen einen Antrag bei der Gemeinde. Diese genehmigt den Markt. Die Gemeinde leitet den Antrag weiter an: Feuerwehr, Polizei, Straßenbauamt und alle anderen Organisatoren. Weiterhin wird eine Zufahrt zum Parken nur auf einer Seite freigegeben. Andere Seite Park-Halteverbot. Feuerwehr stellt eine Sicherheitswache. Ortsdurchfahrt gesperrt. Allein für die Einhaltung des Parkverbots achten die Ordnungshüter. Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | ||||
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