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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 527917 | ||
Datum | 14.12.2008 20:50 MSG-Nr: [ 527917 ] | 10301 x gelesen | ||
könnte mir denken das das mit der E-zulassungs pflicht zusammen hängt, wenn du geräte einauen willst die keine e_zulassung haben, dann müssen die entweder durch einen zugelassenen wandler galvanisch vom bordnetz getrennt sein, oder dürfen nur funktionieren wenn das fahrzeug steht und der motor aus ist. wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | ||||
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