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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527931 | ||
Datum | 14.12.2008 21:50 MSG-Nr: [ 527931 ] | 9963 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Luxen könnte mir denken das das mit der E-zulassungs pflicht zusammen hängt, wenn du geräte einauen willst die keine e_zulassung haben, dann müssen die entweder durch einen zugelassenen wandler galvanisch vom bordnetz getrennt sein, oder dürfen nur funktionieren wenn das fahrzeug steht und der motor aus ist. ...das ist es leider nicht. Ohne e-Zulassung baut dir erstens grundsätzlich kein Hersteller mehr was ein und zweitens bringt die galvanische Trennung auch nichts da es bei der e-Zulassung um EMV geht.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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