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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 527936 | ||
Datum | 14.12.2008 22:16 MSG-Nr: [ 527936 ] | 9796 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Schmidgall Der Pumbenabgang im Geräteraum endet ohne Blinddeckel! Dieser ist an einer Kette auf eine Halterung drüber angebracht. Grund: Wenn der Schnellangriff nicht benutzt wird muss der Blinddeckel auf den Pumpenabgang aufgeschraubt werden angeblich "TÜV-Vorschrift". nach meinen Kentnissen und Erfahrungen mit dem TÜV Süd müssen die Blindkupplungen mitgeführt werden, aber nicht aufgeschruaubt werden. Hintergrund ist die Prüfung bei der Trockensaugprobe, da ohne Blindkupplungen die Druckseite bei undichtigkeiten nicht geprüft werden kann. mfg ak | ||||
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