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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527938 | ||
Datum | 14.12.2008 22:20 MSG-Nr: [ 527938 ] | 9705 x gelesen | ||
Geschrieben von Albrecht Kaiser nach meinen Kentnissen und Erfahrungen mit dem TÜV Süd müssen die Blindkupplungen mitgeführt werden, aber nicht aufgeschruaubt werden. Hintergrund ist die Prüfung bei der Trockensaugprobe, da ohne Blindkupplungen die Druckseite bei undichtigkeiten nicht geprüft werden kann. ...das macht ja auch Sinn, nur warum muss ich die Teile jetzt draufmachen wenn ich den Abgang nicht benutze? Das ist mir vollkommen neu! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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