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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 527939 | ||
Datum | 14.12.2008 22:25 MSG-Nr: [ 527939 ] | 27527 x gelesen | ||
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Was mir auffiel: §12: (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres ist die Zustimmung des Feuerwehrangehörigen erforderlich.“ Ist somit aktiver Dienst für über 65-jährige möglich? Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da! | ||||
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