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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 527949 | ||
Datum | 14.12.2008 22:41 MSG-Nr: [ 527949 ] | 27355 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz wieso dürfen sie nicht sind doch aktive angehörige der (jetzt wenn neu) einsatzabteilung. somit dürften sie auch wählen . Der aktive Dienst Endet nach §12 (neu) Abs. 1 Nr. 4 mit Vollendeung des 65. Lebensjahrs. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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