Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Museumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat | 8 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 528033 |
Datum | 15.12.2008 12:01 MSG-Nr: [ 528033 ] | 6940 x gelesen |
Infos: | 10.12.08 TÜV-Süd, Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
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Ich hatte bis letztes Jahr ein TLF8 auf Unimog 404, baujahr 1965. (Fahrzeug ist letztes Jahr innerhalb der IG Ls-Kats. "weitergegeben worden"). Die Sondersignalanlage durfte unverändert beigehalten werden. Hierfür hatte ich mir eine Ausnahmegenehmigung bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach eingeholt. Ich war dort vorstellig gewesen, hatte mich vorgestellt und mein Anliegen genannt. Danach hatte ich diese Ausnahmegenehmigung bekommenund bei TÜV und bei der Zulassungsstelle vorgelegt. Es gab keinerlei Probleme. Die Blauchlichtkappen mußten NICHT demontiert werden. Die SoSi-Anlage durfte nur auf entsprechend angemeldeten Veranstaltungen zur Pflege des automobilen Kulturgutes und diesbezglicher extra-Genehmigung in Betrieb gesetzt werden. Eine Kopie des Bescheides war bei den Fahrzeugpapieren und der Hinweis darauf im KFZ-Schein eingetragen. Probleme gab es nie.
Interessant war ein Link aus der Szene: Wenn sich jemand daran gestört hätte, dass ich die Kappe nicht abgedeckt hätte, sollte ich einfach eien Plastiktüte überziehen und fixieren. Damit wäre diese Auflage erfüllt. Es gibt auch blaue Plastiktüten des Kaffeehändlers Eiles....
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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