Geschrieben von Lüder Pott, 22.47 UhrGuten Morgen,
Mahlzeit!
aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen.
Leider wie immer ohne genaue Quelle....
Wer weiß mehr?
Unterweisungen sind zu dokumentieren, vgl. GUV-V A1, § 4. Das ist aber nix Neues und gilt für prinzipiell für alle Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen auftreten und vor denen es sich zu schützen gilt. So eben auch für Seilwinden...
Die Art und Weise der Dokumentation ist nicht festgelegt. Da im Zweifelsfall der Unternehmer (d. h. die Gemeinde bzw. deren eingesetzte Führungskräfte) nachweisen muss, dass der Versicherte (=FA) unterwiesen wurde, ist es am sinnvollsten, von solchen Veranstaltungen Teilnehmerlisten zu erstellen, die unterwiesenen Tätigkeiten bzw. Inhalte aufzuschreiben und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen.
MkG Sascha
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