| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
| Thema | Bay. Gemeindetag will Altersgrenze für FW-Dienst aufheben. | 33 Beiträge |
| Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 528516 |
| Datum | 17.12.2008 16:04 MSG-Nr: [ 528516 ] | 14537 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich Cimolino, Düsseldorf Wenn das "aktiv" erfolgt, hat das auch versicherungsrechtlich m.W. andere Vorteile als das bisher i.d.R. läuft.
Genau meine Rede! Wie bereits von Cimolino gesagt, es ist, was man draus macht.
Beispiel die aktuelle und immer kritischer werdende Führescheinproblematik: eine Feuerwehr kann nicht ausrücken, da kein "Klasse 2" oder C-wasweißich"-Fahrer vorhanden ist.
Möglichkeiten:
-Nachalarmieren, auch weiterer Kräfte gem.AAO (sollte natûrelment auf jeden Fall erfolgen)
-nicht ausrücken
-ausrücken mit Fahrer ohne Fahrerlaubnis, ausschließlich bis zur EST (juristisch sehr bedenklich aber auch nicht auszuschliessen)
-Zwangsverpflichten eines Dritten zum Dienst, beispielsweise der LKW-Fahrer, der gerade an der Bäckerei gegenüber hält, um Brötchen zu kaufen (Möglichkeit besteht. in den einzelnen Brandschutzgesetzen der Länder geregelt)
oder ich arbeite mit meinen eigenen Ressourcen, also den Kräften, die natürlich noch über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, das Fahrzeug kennen, verfügbar und auch ausgebildet sind.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|