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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Ausbildungs, Befödreungspapiere/Frachtbriefe für Gefahrgut | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 528625 | ||
Datum | 18.12.2008 08:05 MSG-Nr: [ 528625 ] | 21117 x gelesen | ||
Hi Udo, nur zur Info, die IRU version ist falsch und darf so nicht rausgegeben werden ;-) 1. Klasse 8 Verbrennungsgefahr anstatt Verätzungsgefahr, ist ein Übersetzungsfehler im ADR gibt schon ein Korrigendum (oder wie man das schreibt) dazu. 2. es dürfen keine Firmenbezeichnungen oder Telefonnummern auf den Weisungen stehen, da sonst Einsatzkräfte diese Nummern mit Notfallnummern verwechseln könnten. Stell dir mal vor jemand ruft beim Verlag XYZ an, weil dessen Nummer auf den Blättern draufsteht ^^ leider sind die Dokumente auf UNECE auch noch nicht aktuell. Wir haben unsere Spediteure darauf hingewiesen, das wir erst ab dem 01.03.09 diese Regelung anwenden werden. Ab dem moment verzichten wir als Hersteller auf die Mitgabe der alten Unfallmerkblätter und der Beförderer ist dann dran. Gruß Marco | ||||
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