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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Ausbildungs, Befödreungspapiere/Frachtbriefe für Gefahrgut | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 528642 | ||
Datum | 18.12.2008 09:36 MSG-Nr: [ 528642 ] | 21102 x gelesen | ||
Ach so, noch vergessen ... (muss gleich dringend Kaffee kaufen gehen, damit ich wach werde ...) Die Schriftlichen Weisungen nach ADR 2009 sind für Einsatzkräfte uninteressant, da sie keinerlei Informationen zu den tatsächlich in der Beförderungseinheit transportierten Gütern mehr enthalten. Das was drinsteht, sollte bei Einsatzkräften Grundwissen sein. Informationen zum Transportgut selbst kann nur noch anhand der Beförderungspapiere (sofern man rankommt) und/oder aus der Kennzeichnung der Versandstücke / der Beförderungseinheit gewonnen werden. Der von dir angesprochene Übersetzungsfehler ist im Grunde genommen gar keiner. Im Englischsprachigem Raum wird im Zusammenhang mit Laugen und Säuren von "chemical burns" - "chemischen Verbrennungen" gesprochen - insofern ... ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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