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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Ausbildungs, Befödreungspapiere/Frachtbriefe für Gefahrgut | 15 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 528643 | ||
Datum | 18.12.2008 09:49 MSG-Nr: [ 528643 ] | 21091 x gelesen | ||
Es gibt keinen Frachtbriefzwang innerhalb Deutschlands! Die KVO (Kraftverkehrsordnung) ist mit der Transportrechtsreform 1998 ersatzlos entfallen. Daher gibt es auch keinen KVO-Frachtbrief mehr. Trotzdem wird er teilweise noch als Übernehmequittung des Fahrers erstellt. Der CMR-Frachtbrief ist bei grenzüberschreitenden Transporten vorgeschrieben. Tipp: Fragt doch bei der einen oder anderen örtlichen Spedition nach anonymisierten Papieren. Auch die Chemiewerke haben i.d.R. Interesse an Aufklärung und Information und könnten mit Info-Material zur Verfügung stehen. 1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss | ||||
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