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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Fulda, war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 69 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 528777 | ||
Datum | 18.12.2008 19:59 MSG-Nr: [ 528777 ] | 15468 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause In einigen Veröffentlichungen (z.B. als die Pinneberger Klamotten im FM beschrieben wurden) wurde erwähnt, dass man eine 10 Jahre alte Schutzkleidung als verschlissen ansehen kann. Hier mal ein paar Gerüchte in eigenen Reihen. - nach fünf Jahren - nach 15 Wäschen - nach 25 Wäschen - nach dreimaliger Imprägnierung - wenn sich der Stoff verfärbt - wenn die HUPF statt "gewaschen" Chemisch gereinigt wurde Angeblich (auch aus eigenen Reihen) übernimmt der Hersteller nach zehnmaliger Wäsche in einer anerkannten Wäscherei / Reinigung keinerlei Gewährleistung. Wird die denn überhaupt übernommen? Die wissen doch gar nicht was nach Auslieferung mit den Klamotten passiert ist. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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