Geschrieben von Christian FischerEs würde sicher gestellt daß es nicht mehr vorkommen kann, daß der Betreffende nochmal ein Dienstfahrzeug der Feuerwehr unter Alkoholeinfluß führt.
Vergiß den erziehenden Charakter dieser Maßnahmen. Es geht um reine Prophylaxe durch nehmen der Möglichkeiten.
Diese Prävention lässt sich aber auch ohne Entlassung durchführen. Ganz einfach ein Fahrverbot aussprechen und ggf. den Schlüssel zum Gerätehaus abnehmen.
Geschrieben von Christian Fischerm.E. nein.
Vielleicht habe ich zu hohe Ansprüche. Aber ich habe seit 15 Jahren die FE 3 (alt), 1 (alt) und seit 13 Jahren die 2 (alt). Und ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, daß ich in dieser Zeit noch nicht ein Mal ein Kraftfahrzeug (weder privat noch dienstlich) am Steuer auch nur einen Meter bewegt habe, wenn ich alkoholische Getränke konsumiert hatte.
Da kann ich doch wohl erwarten, daß man dann erst recht kein Dienst-Kfz führt.
Was dich ehrt und was ich gut finde. Die Realtiät auf der Straße und auch bei der Feuerwehr ist da leider eine Andere. Kenne da einige Fälle und auch hier gilt " Die Feuerwehr ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft ".
Geschrieben von Christian FischerWillst Du warten, bis er das nächste Mal jemanden tot fährt?
Bei mir würde es auch zivil den Lappen auf Lebenszeit für die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss weg geben. Nix MPU, nix wiederbekommen. Einmal weg - für immer weg.
Zu schnell fahren, kann passieren. Rote Ampel übersehen - kann passieren.
Aber wenn ich das erste Bier aufmache, den ersten Drink bestelle, das habe ich vorher selbst in der Hand. Ebenso wie die Antwort auf die Frage "wie komme ich nachher nach Hause".
Nein! Ich will verhindern, dass er sowas nie wieder macht und gleichzeitig aber die Verhältnismäßigkeit wahren. Meine berufliche Erfahrung hat mir klar gezeigt, dass es auch unter diesen "Tätern" Opfer gibt und sich manchmal brutale Schicksale dahinter verbergen. Klar ist eine Trunkenheitsfahrt nicht zu rechtfertigen. Menschlich verstehen kann ich es aber hin und wieder. (z. B. die Mutter der ihr 3jähriges Kind gestorben ist und der Mann sich in Folge erhängt hat u. ä.)
Abschließend gilt doch, dass wir alle nur Menschen sind und als solche auch Fehler machen. Fehlerfrei ist bestimmt keiner von uns (nicht einmal du und ich ;-). Die Frage ist nur, welche Fehler verzeiht man und welche nicht und wie sanktionieren wir diese.
Fakt ist auch, dass das Disziplinarrecht für die Beamten des Landes Baden-Württemberg bei der ersten folgendlosen Trunkenheitsfahrt keine größeren Maßnahmen vorsieht. Da kommt man i.d.R. mit einer Missbilligung weg.
Für die genaue Beurteilung fehlen uns beiden aber wohl die Fakten (Vorgeschichte, genauer Ablauf der Trunkenheitsfahrt u.s.w.).
Gruß,
Jürgen
Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!
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