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Thema | Leitfaden VU PKW | 52 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 528913 |
Datum | 19.12.2008 08:57 MSG-Nr: [ 528913 ] | 18301 x gelesen |
Infos: | 19.12.08 Kernaussagen zur Rettung nach Verkehrsunfällen 19.12.08 Standard-Einsatz-Regel „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Michael BleckDer GF kann dann mit einem Blick erfassen wieviel Personal für ihn frei verfügbar ist und kann bei Bedarf direkt auf die FA zugreifen ohne seine Position am verunfallten Fahrzeug verlassen zu müssen.
kann - und darf! - der GF das?
Jeder Führer darf nur ihm unterstelltes Personal einsetzen - und er kann das nur in dem Umfang, wie er die Führungsspanne überblicken kann.
Der "GF" ist da also mit Sicherheit der Falsche - gerade für den Einsatz mehrerer Feuerwehren und zumal auch gerade vorn im Abschnitt Auto kaum gleichzeitig soviel Personal benötigt wird!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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