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Thema | Leitfaden VU PKW | 52 Beiträge |
Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 528948 |
Datum | 19.12.2008 11:49 MSG-Nr: [ 528948 ] | 17813 x gelesen |
Infos: | 19.12.08 Kernaussagen zur Rettung nach Verkehrsunfällen 19.12.08 Standard-Einsatz-Regel „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Thorben Gruhl
Wo siehst du das Problem? In der Selbstbedienung des GF aus der Verfügungsmenge anstelle eines definierten Entsendungsauftrags des ursprünglichen Führers? In der formellen Fühungslosigkeit der Verfügungsmenge an FA?
... DANACH kann überflüssiges Personal zwischen Einheiten getauscht werden. Dümmst wäre nämlich, wild Personal zu verschieben und die entstehenden Lücken dann quer über Einheiten neu aufzufüllen. Das Durcheinander dann ist vorprogrammiert und die Leute wissen ggf. noch nicht mal, wie sie ihre Aufträge mit ggf. fremdem Material erledigen sollen.
Der "GF" am verunfallten KFZ ist übrigens der letzte der für die Ordnung des Raumes dahinter und die Zuweisung von Personalreserven die Zeit hat!
Moin,
einteilung von „überschüssigem“ Personal sehe ich bei uns auch beim Unterstützungs- (bei uns wohl auch noch für die nächsten Jahre T) LF. Trotzdem ein für uns wichtiger Aspekt, denn gerade gegenüber der eigentlich zuständigen Nachbarwehr ist unser Gruppenführer natürlich nicht direkt weisungsberechtigt. Gerade solche Dinge wollen wir durch die Zusammenarbeit auch klären. Maßnahmen zur Vermeidung von „Rettungstrauben“ halt.
Beste Grüße
Marco
http://feuerwehr-lockstedter-lager.de
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