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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 529168 | ||
Datum | 20.12.2008 23:36 MSG-Nr: [ 529168 ] | 27067 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Bernhard Deimann Der Entwurf sieht im § 10 vor, dass ein Bewerber nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des StGB verurteilt worden sein darf. Wie beweist er das Gegenteil, nur durch ein polizeiliches Führungszeugnis ? Beschränkt man sich da tatsächlich auf die (zahlenmässig eher wenigen) Brandstiftungen? Wie sieht es aus mit Eigentumsdelikten (wir betreten fremde Wohnungen, ggf. sogar gegen den Willen der Bewohner), Sexualdelikten (wir haben mit ggf. hilflosen Patienten zu tun), ...? Gruß, Henning | ||||
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