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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadenersatzansprüche | 3 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 529185 | ||
Datum | 21.12.2008 06:08 MSG-Nr: [ 529185 ] | 1740 x gelesen | ||
Hallo! Meines Erachtens braucht es keine gesetzliche Hilfsfrist. In gibt diverse Empfehlungen die als anerkannte Regeln der Technik gelten. Wer also gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt macht sich zumindest wegen Fahrlässigkeit Regresspflichtig. Schau mal in der Wibera Studie bzw. in den Empfehlungen der AGBF. Hier findet man Hinweise, die auch gewisse "Sparbrötchen" in den Gemeindeverwaltungen besser beherzigen sollten. Gruß aus dem Land mit den 8 Minuten ;-) Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | ||||
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