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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchadenersatzansprüche3 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz529185
Datum21.12.2008 06:08      MSG-Nr: [ 529185 ]1740 x gelesen

Hallo!

Meines Erachtens braucht es keine gesetzliche Hilfsfrist. In gibt diverse Empfehlungen die als anerkannte Regeln der Technik gelten.

Wer also gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt macht sich zumindest wegen Fahrlässigkeit Regresspflichtig.

Schau mal in der Wibera Studie bzw. in den Empfehlungen der AGBF. Hier findet man Hinweise, die auch gewisse "Sparbrötchen" in den Gemeindeverwaltungen besser beherzigen sollten.

Gruß aus dem Land mit den 8 Minuten ;-)

Jakob


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"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

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