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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 530261 | ||
Datum | 25.12.2008 20:49 MSG-Nr: [ 530261 ] | 103605 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und wie viele Wehren funken fröhlich mit dem 2m FuG in der Hand auch in Neufahrzeugen? ... das ist ggf. auch kein Problem. Gesetzlich ist es nicht verboten - und die Fzg.-Hersteller gehen inzwischen wieder davon ab den Betrieb von Mobilfunkgeräten im Innern zu untersagen - zumindest findet sich in einigen mir vorliegenden aktuellen Handbüchern (z.B. VW Tiguan, Skoda) - im Gegensatz noch vor 2-3 Jahren - nichts dementsprechendes mehr (die verbauen ja auch werkseitig Bluetooth-FSE (nicht die teuren mit rSIM, sondern die mit Handy-Fernbedienung)) Gruss Gerhard | ||||
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