1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Hallo,
oha...
Ich will es mal mit Klaus halten: Ich will hier nicht den Schlaumeier heraushängen lassen, nein, so leid es mir tut - ich muß. Denn - geschrieben von Michael Bayer:
Unstrittig ist
Unstrittig ist vieles des Folgenden defakto nicht, schon angefangen bei:
Der Brandschutz war schon im Mittelalter Aufgabe der Kommunen
Kaum. Ganz grob: Wenn es im Mittelalter (bzw. genauer Spätmittelalter) zu einem Brand kam, brannte das Objekt in aller Regel schlicht ab, im Zweifelsfall eben auch ganze Städte (vor allem hier keine Seltenheit, entsprechende Berichte finden sich in den meisten Stadtchroniken). Von erst seit dem ausgehenden Mittelalter erstmals aufgekommenen Feuerordnungen oder vereinzelt bekannten Turmwächtern u.ä. überhaupt auf einen vorhandenen "Brandschutz" zu schließen, geht schon zu weit.
Im 19. Jahrhundert waren, die Kommunen mit ihren Mitteln, nicht mehr in der Lage den Schutz ihrer Bürger sicher zustellen.
Mittel? Noch nicht allzu lange gab es erste Feuerspritzen, wo die Spritzen untergestellt waren, fanden sich vielleicht noch ein paar Feuerhaken, jeder Haushalt hatte eventuell einen Ledereimer vorzuhalten. Mit - effektivem - "Brandschutz" hatte das immer noch nicht viel zu tun. Am Rande: Erste Bestrebungen in diesem Zusammenhang, den Gefahren des Feuers entgegen zu treten, war nicht der Gedanke das Feuer möglichst wirkungsvoll zu bekämpfen bzw. wenigstens einzudämmen, sondern die Gründung von Feuerversicherungen im 18. Jhdt., um wenigstens die Finanziellen Folgen zu lindern. Erst, wie Klaus schon schrieb, mit den Befreiungskriegen kam Bewegung in die Sache, da einerseits nun vermehrt geeignete technische Mittel zur Verfügung standen und da andereseits nun die industrielle Revolution, mit all ihren gesellschaftlichen Folgen, voll einsetzte. Man muß sich hier nur mal das explosionsartige Wachstum der Städte vor Augen halten, die sich im 19. Jhdt. nicht selten von beschäulichen "Käffern" mit (manchmal kaum) fünfstelligen Einwohnerzahlen zu hundert(e) Tausend oder gar millionen Bewohner zählenden (Groß-) Städten entwickelten.
Es formierten sich um herausgehobene Bürger [...] Einheiten die sich auf freiwilliger Basis mehr als die restlichen Bürger engagierten, übten und sich fortbildeten.
Das hat weniger mit den herausgehobenen Bürgern, als vielmehr mit dem Turnwesen (siehe: auch C.D. Magirus war Turner) zu tun. Die Turner waren / sahen sich durch ihre "Fitness" körperlich prädestiniert und nahmen aus ihren Wurzeln in den Turnerfeuerwehren für sich in Anspruch, ihren Anführer frei zu wählen; dass es sich dann dabei in aller Regel doch herausgehobene Bürger handelte, ist der damaligen Gesellschaft geschuldet (und am Rande, auch wenn ich hier jetzt wahrscheinlich Widerspruch heraufbeschwöre: irgendein Dahergelaufener wird - in der Regel! - auch heute nicht zum Chef der örtlichen Wehr bestimmt).
So entstanden die ersten Freiwilligen Feuerwehren.
1. Noch vor den ersten Berufsfeuerwehren
Auch nicht so ganz. Die Berliner Feuerwehr bzw. die BF Berlin, gegründet 1851, ist älter als der weit überwiegende Teil der deutschen FF, die FF vor 1851 waren noch eher vereinzelte Randerscheinungen. Das hat einerseits mit der preußischen Skepsis bzw. genauer Ablehnung der Turner zu tun, andereseits gab schließlich erst das Deutsche Turnfest 1863 den Anstoß zu einer wahren Welle von Neugründungen freiwilliger (Turner-) Feuerwehren.
2. Es waren Eliten, nicht jeder konnte in einer solchen Feuerwehr Mitglied werden.
Auch wenn hierüber inzwischen schon viel diskutiert wird - versteh ich auch nicht so ganz bzw. ganz klar: Nein. Jeder unbescholtene Bürger konnte Mitglied werden, vielleicht gab es noch körperliche Forderungen (siehe Posting von Klaus) bzw. bei den Turnerfeuerwehren war es natürlich von Vorteil, wenn man Turner war ( ;-) ). Das z.B. nur bestimmte Berufsgruppen "mitmachen dürften", wäre eher ein Merkmal der früheren Organisation zu Zeiten der Feuerordnungen, als z.B. Handwerker wie Maurer und Dachdecker zur Mitwirkung verpflichtet waren.
Hieraus ist, auch heute noch, das Selbstverwaltungsstreben vieler FF abgeleitet.
Aus der Tradition - und der Realität. Traditionell gesehen ist es vielleicht die demokratische Grundlage der Turner bzw. sicherlich der Verein an sich, in dem man seinen Anführer frei aus den eigenen Reihen wählt. In der Realität ist es die ziemlich einzigartige Stellung der FF, in der sich Bürger freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich zusammenschließen, um den Sicherheit für ihre / in ihrer Gemeinde zu erledigen. Aufgrund dieser Sonderstellung erlaubt man es ihnen auch gesetzlich, ihren direkten "Leiter" selber zu bestimmen.
Es war aber auch immer die Auseinandersetzung, Verein FF gegen Aufgabenträger Kommune, vorhanden.
Ggf. mal größere Ausgaben fanden die Kommunen halt auch früher schon nicht so toll... Aber hier will ich nochmal kurz Klaus zitieren:
Geschrieben von Klaus Bethge:
Die Frage nach der Kommune ist mir nicht so ganz klar.
Hier geht es doch nicht um die gängelnde Obrigkeit, sondern darum, dass Bürger ihrer Gemeinde dienten
und diese Gerät besorgte (Nicht nur, oft sammelten Handwerker Geld für Gerät) und dass sie eine Fürsorgepflicht übernahm.
Ganz schön und treffend formuliert: Die Bürger "dienen", die Kommune sorgt für die notwendige Ausrüstung und sichert die Mitglieder der FF darüber hinaus per Unfallversicherung ab.
Auch das Folgende leuchtet mir nicht so ganz ein - geschrieben von Michael Bayer:
In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde in vielen Feuerwehrgesetzen (zumindest in der „BRD“) der Schritt zurück gemacht und (zumindest) die Einsatzabteilungen der FF wurden in die Obhut der Kommunen genommen.
Ich kenne wirklich nicht alle Brandschutzgesetze der Länder und schon gar nicht deren jeweils eigene Historie, aber außer in Bayern, wo vereinfacht dargestellt die Mannschaft ausdrücklich vom Verein gestellt wird, unterscheiden sich die Gestze meines Wissens nach doch vor allem im Punkt der eigentlichen Stellung der FF nicht groß vonerinander? In Niedersachsen hätte sich seit dem ersten Brandschutzgesetz von, wenn ich jetzt nicht irre, 1949 an der grundsätzlichen Stellung nicht so viel geändert. Zur "brandschutzgesetzlichen" Geschichte, zumindest für Preußen und seine Provinzen, so viel: Ab 1901 waren Feuerwehren als sog. Schutzwehren nach dem Strafgesetzbuch anerekannt, was den Wehren nur im Einsatzfall besondere Befugnisse, aber auch Schutz gewährte. Eine echte gesetzliche Regelung gab es dann erstmals mit dem "Preußischen Feuerlöschgesetz" vom 15.12.1933, wobei hier einerseits das "Führerprinzip" eingeführt, andererseits pradoxerweise aber auch die Eintragung jeder FF ins Vereinsregister angeordnet wurde (was auch nach damals geltendem Recht nicht zusammen paßte; Verein = Wahl, Führerprinzip = keine Wahl). Dieser "Mangel" wurde mit dem nun reichsweit geltenden "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 23.11.1938 wieder behoben, mit dem die Feuerwehren zur "Hilfspolizeitruppe" und die Führer fortan regelmäßig eingesetzt wurden. Mit einigen naheliegenden Streichungen galt dieses Gesetz zunächst in der Regel auch nach 1945 weiter, zumindest in Niedersachsen wurde dann die Unterhaltung einer Feuerwehr zur gesetzlichen Augabe, mit der Verankerung der Wahl ihrer Anführer aus den Reihen der FF. In der DDR wurde am "Reichsfeuerlöschgetz" übrigens nicht so viel geändert, hier waren die BF (vormals "Feuerschutzpolizei") auch weiterhin Bestandteil der Volkspolizei bzw. ihr direkt unterstellt sowie strikt getrennt von der FF, auch wenn diese nicht mehr ausdrücklich als "Hilfspolizeitruppe" benannt war.
Jetzt wandelte sich das verhalten in den FF :
1. Sozialer Auftrag, soll jeder in die Feuerwehr können
Wie schon oben geschrieben - vielleicht war das in BaWü anders (auch wenn ich es mir an sich nicht vorstellen kann)?
2. Ansprüche der Bürger gegenüber der Kommune und damit der Feuerwehr
Das wäre ein ganz anderes Problem: Die Anspruchshaltung der Bürger hat sich ganz einfach verändert. Wenn irgendetwas ist, hat gefälligst die Feuerwehr aufzutauchen, auch wenn es nur 2 cm Wasser im Keller sind. Dass das auch in Städten wie Peine (50.000 EW) "nur" eine FF ist, ist oftmals unbekannt, ganz im Gegenteil, da kommt dann die Frage, warum das wohl so lange dauern kann, sind doch nur ein paar km. Gilt übrigens auch für den RD - beim eingewachsenen Nagel wird mitunter ein RTW gerufen, erst recht bei einer gewissen Klientel. Zusammenfassendes Stichwort hier: Vollkaskomentalität - der Staat hat für jede Eventualität Vorsorge zu treffen.
3. Ansprüche der FWA gegenüber der Kommune.
Siehe auch oben, das ganze ist nur in den letzten Jahren nicht eben günstiger für die Kommunen geworden.
Gruß
Daniel
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