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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 531236 | ||
Datum | 29.12.2008 14:38 MSG-Nr: [ 531236 ] | 103877 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer Geschrieben von Ulrich Cimolino ggf. mißverstehen wir uns... der alte Stand - und auch von der Polizei bzw. ZPD verkauft war: Man darf nix einbauen, außer das Gerät hat die e(1)-Zulassung. Der "neuere" ist, man darf (fast) alles (ausser der Fahrgestell- bzw. seltener der Aufbauhersteller ist damit nicht einverstanden!). Geschrieben von Gerhard Bayer Geschrieben von Ulrich Cimolino Tja.... das hilft mir - oder anderen Anwendern - nur nicht weiter! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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