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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung Kostensatz für Einsatzfahrzeuge | 8 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532397 | ||
Datum | 03.01.2009 14:10 MSG-Nr: [ 532397 ] | 3033 x gelesen | ||
In Bayern können die Kosten auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) verrechnet werden. Näheres ist im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) erläutert sowie eine Mustersatzung über die Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Vollzugs Bekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Genaues, auch Berechnungsformel kannst du hier nachlesen. MfG Alle Beiträge meine persönliche Meinung! | ||||
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