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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung Kostensatz für Einsatzfahrzeuge8 Beiträge
AutorManu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern532397
Datum03.01.2009 14:10      MSG-Nr: [ 532397 ]3033 x gelesen

In Bayern können die Kosten auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) verrechnet werden. Näheres ist im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) erläutert sowie eine Mustersatzung über die Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Vollzugs Bekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Genaues, auch Berechnungsformel kannst du hier nachlesen.

MfG


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 03.01.2009 06:38 ., Schönewalde
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 03.01.2009 11:45 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
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