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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung Kostensatz für Einsatzfahrzeuge8 Beiträge
AutorManu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern532540
Datum03.01.2009 16:57      MSG-Nr: [ 532540 ]2859 x gelesen

Wobei die Zahlen/Fakten für die Erstellung einer Satzung meist relativ sind. So werden auch meist in Bayern für die Streckenkosten 1000km/Jahr pro Fahrzeug angenommen.

Denke bei der Erstellung einer Kostensatzung sollte keine Pauschal-Standart-Werte nehmen, sonder einfach mal in die Vergangenheit schauen wie lange die Fahrzeuge im Einsatz waren & wieviel Kilometer sie pro Jahr gefahren sind, evtl. einen kleinen Blick in die Zukunft werfen.

Durch die Kostensatzung soll ja die Kommune keine großen Gewinn mit Feuerwehreinsätzen machen, sondern nur bei verrechenbaren Einsätzen die enstandenen Kosten decken.


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