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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung Kostensatz für Einsatzfahrzeuge | 8 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532540 | ||
Datum | 03.01.2009 16:57 MSG-Nr: [ 532540 ] | 2859 x gelesen | ||
Wobei die Zahlen/Fakten für die Erstellung einer Satzung meist relativ sind. So werden auch meist in Bayern für die Streckenkosten 1000km/Jahr pro Fahrzeug angenommen. Denke bei der Erstellung einer Kostensatzung sollte keine Pauschal-Standart-Werte nehmen, sonder einfach mal in die Vergangenheit schauen wie lange die Fahrzeuge im Einsatz waren & wieviel Kilometer sie pro Jahr gefahren sind, evtl. einen kleinen Blick in die Zukunft werfen. Durch die Kostensatzung soll ja die Kommune keine großen Gewinn mit Feuerwehreinsätzen machen, sondern nur bei verrechenbaren Einsätzen die enstandenen Kosten decken. Alle Beiträge meine persönliche Meinung! Art. 5 GG - Meinungsfreiheit | ||||
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