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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 532542 | ||
Datum | 03.01.2009 16:57 MSG-Nr: [ 532542 ] | 14063 x gelesen | ||
Das kommt doch immer darauf an..... Falls die neue Dienstbekleidung nicht teurer als die alte sein sollte, dann macht es für die Kommunen keinen Unterschied. Und da der Erlass - soweit mir bekannt ist - nur für Neuanschaffungen und nicht den aktuellen Bestand gelten soll, würden auch hier keine zusätzlichen Kosten anfallen. | ||||
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