News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532648 | ||
Datum | 03.01.2009 20:50 MSG-Nr: [ 532648 ] | 14028 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Daniel Rupp Falls die neue Dienstbekleidung nicht teurer als die alte sein sollte, dann macht es für die Kommunen keinen Unterschied. Und da der Erlass - soweit mir bekannt ist - nur für Neuanschaffungen und nicht den aktuellen Bestand gelten soll, würden auch hier keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dann müsste man aber für die nächsten 10-20 Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild akzeptieren... Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|