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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8F., Oschatz / Sachsen | 532650 | ||
Datum | 03.01.2009 21:05 MSG-Nr: [ 532650 ] | 13984 x gelesen | ||
Hallo, Also nimmt man den Erlass zur Kenntnis, beschafft aber weiterhin nur nach der Kleiderordnung, die man vorher schon hatte und es gibt wieder keine einheitliche Kleidung? Wenn ich als Feuerwehr neue Schutzkleidung beschaffe und zu einem Zeitpunkt X auf ein neues Design umstelle, muss ich auch mit einem uneinheitlichen Erscheinungsbild rechnen... Gruß Stefan | ||||
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