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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 532740 | ||
Datum | 04.01.2009 12:23 MSG-Nr: [ 532740 ] | 13991 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Wobei die Kontrolle das entscheidende ist :-) Verfassung NRW
Da hier überwiegend Beamte mit der Beschaffung befasst sind wäre eine Kontrolle eigentlich überflüssig. Da gibts einen Erlass nach entsprechender Ermächtigungsgrundlage und der ist einzuhalten. In den ca. 49 Seiten wird ja wohl jeder seine Anforderungen an die Dienstkleidung von Angehörigen der Feuerwehr wiederfinden. Setzt natürlich voraus das zwischen Entwurf und Endfassung die Verbindlichkeit nicht aufgeweicht wird. Unabhängig von der Rechtslage bin ich allerdings sehr gespannt was der ein oder andere so macht. Wäre schön wenn einige Große sofort als Vorbild vorangehen und damit die Akzeptanz schaffen. Gruß Udo Walbrodt | ||||
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