Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532781 |
Datum | 04.01.2009 14:47 MSG-Nr: [ 532781 ] | 13950 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Udo WalbrodtDas müssen die dann halt.
Oder sie lassen es einfach.
Wetten, dass dann auch niemandem der Kopf abgerissen wird?
Wenn ich mir anschaue, wie kreativ vielerorts der Feuerwehr-Dienstvorschlag 7 interpretiert wird, habe ich mit Abweichungen bei der Dienstbekleidung doch noch die geringsten Bauchschmerzen...
Geschrieben von Udo WalbrodtDie Diskussion haben wir jedes Mal wenn wir die Einsatzkleidung aktualisieren.
Ich erinnere mich da bei verschiedenen Feuerwehren an sehr intensive Diskussionen. Das ging schon soweit, dass jemand sein Exemplar der neuen Einsatzbekleidung zur Kammer zurückbrachte und um ein Exemplar der alten Version bat. Weil er einfach seine Ruhe haben wollte.
Geschrieben von Udo WalbrodtDann hat man halt über eine Dauer von einem Jahr zwei Helmsorten.
Ein Jahr ist ja nichts. In der Zeit haben ja noch nichtmals alle gemerkt, dass sich überhaupt was ändert. Bei uns gibt es noch ein paar Leute (OK, das sind wirklich extrem wenige), die haben noch Exemplare der Erstausstattung von der Dienstkleidung. Wir sind 1975 eingemeindet worden...
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.01.2009 18:03 |
|
., Finnentrop |
| 01.01.2009 19:01 |
|
Lars7 G.7, Marl |
| 01.01.2009 19:03 |
|
., Finnentrop |
| 01.01.2009 20:14 |
|
Mich7ael7 G.7, Wadersloh |
| 01.01.2009 20:20 |
|
., Finnentrop | |