News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 532954 | ||
Datum | 05.01.2009 10:32 MSG-Nr: [ 532954 ] | 84207 x gelesen | ||
Hi, nette Theorien. Teilweise abenteuerliche und ansatzweise unrealistische Fälle gehörten auch zu meiner Ausbildung. Basieren natürlich auf irgendwelchen Fällen, die irgendwann mal ein Gericht zu entscheiden hatte und man sich solche Konstrukte dafür ausdenken musste. Diesen ganzen Theorienkram kann man wunderbar vergessen über dem Problem, der Beweisbarkeit. Da man den Angeklagten (noch) nicht in den Kopf gucken kann, was sie zur Zeit der Tatbegehung wirklich wollten, ist gerade die Beweisbarkeit der inneren Tatseite in Problem. Oft genug gibt es eben nur die Aussage des Angeklagten. Und die wird auch gerne mal von den Gerichten als Schutzbehauptung abgetan. Letztlich gilt bei solchen Fällen immer sicherzustellen, dass genügend Zeugen (aus dem eigenen n "Lager") anwesend sind. Denn manchmal zaubern die (juristischen) Gegner plötzlich Zeugen herbei, die alles genau gesehen haben wollen, dass man sich vorkommt wie bei einem Zauberer mit Zylinder und Kaninchen. Aber das selbst das manchmal nicht helfen kann, hat auch der erstinstanzliche Wolmirstedt-Prozess gezeigt. Wie die Aussagen der Kameraden allein abwichen um die Frage wann Sondersignale eingeschaltet ist wirklich abenteuerlich - und leider typisch menschlich. Zeugen sind das häufigste aber eben auch unzuverlässigste Beweismittel. Waffengewalt mit Werkzeugen, Äxten, etc. hat bei der Feuerwehr wirklich nur im äußersten Notfall, wenn nichts mehr anderes geht um seine Gesundheit und die der Kameraden zu schützen. Für Sachbeschädigung hätte ich bei allem Bedenken, was über einfach Körperliche Gewalt (d.h festhalten, wegschieben etc. hinausgeht. )Das Problem an der Notwehr ist dann immer, dass man auch wirklich sicher sein muss, dass der Gegner einen auch tatsächlich angreifen wollte. Vor Gericht wird er das nämlich nie zugeben. Und wer dann der ersten Schlag präventiv getan hat, ist oft der Dumme... Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|