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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 532968 | ||
Datum | 05.01.2009 11:26 MSG-Nr: [ 532968 ] | 13674 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino wo steht, dass der umgesetzt werden muss (m.W. ist das nur eine Empfehlung) und v.a. wer kontrollierts? Habe ich gar nicht gesagt, wenn ich einen Erlass anführe dann kann man davon ausgehen das ich den auch kenne ;-) Zitat Erlass "An der Dienstkleidung sollen ..... Empfehlung für die Dienstgradabzeichen .... s. Anlage 1 bis 3" Warum muss man unbedingt alles kontrollieren, bzw. soll die Bez.Reg durch die Wachen laufen und den Dienstgrad mit den Streifen vergleichen. Wenn irgendeine FW von A7 bis A9 drei Streifen trägt ist mir das herzlich egal. Wir haben 2003 umgestellt, war eine kleine Vfg. und bei 40 Mann A7/A8 auch überschaubar. Gar nichts tun und mal schauen was der einzelne sich auf die Jacke näht geht natürlich auch. Damit ich aber nicht falsch verstanden werde, ich hielt die Änderung 2002 ein bzw. drei Streifen für überflüssig und sehr unglücklich. Ändert aber nichts anderen Umsetzung da es Blödsinn wäre für 60 Mann eine stadtinterne Regelung anzufangen weil einem die Empfehlung nicht passt. Gruß Udo Walbrodt | ||||
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