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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 533008 | ||
Datum | 05.01.2009 14:28 MSG-Nr: [ 533008 ] | 83392 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff
Garantenstellung wäre m.E. dann gegeben, wenn ich nach der Sachlage für eine Bestimmte Hilfeleistung garantieren müsste. Und das wäre aus meiner Sicht genau dann nicht der Fall, wo zuvor ein polizeiliches Einschreiten erforderlich ist, um eben diese Tätigkeit durchführen zu können. Es verlangt ja auch keiner von einer RTW-Besatzung sich bei einer Schlägerei zur Abwendung der Gefahr vom Opfer mit Skalpellen und Trocharen bewaffnet zwischen die Froten zu werfen - weder die Öffentlichkeit noch das Strafrecht. Warum sollte das also bei der Feuerwehr anders sein? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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