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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 533068 | ||
Datum | 05.01.2009 18:17 MSG-Nr: [ 533068 ] | 13585 x gelesen | ||
Vorschlag zur „Güte“, obwohl die "Ungüte" gar nicht vorhanden war. Was wäre denn wenn einer mal alle Modelle der verschiedenen Hersteller anfordert und wir eine Art Messe der Dienstkleidung machen. Irgendwo in der Mitte von NRW (z.B. Do, K, D). Allerdings nur die Modelle die auch wirklich dem dann gültigen Erlass entsprechen (über den Schriftzug kann man ja hinwegsehen ;-). Z. Zt. müssen wir feststellen das die Anbieter momentan alles mögliche unter dem Begriff „Erlass NRW“ vorstellen und es eine mühselige Arbeit ist die einzelnen Angebote mit dem Erlassentwurf zu vergleichen. Und hier besteht die Gefahr, dass die die umstellen wollen das falsche bekommen, natürlich unbeabsichtigt durch den Anbieter (ich glaube immer an das Gute im Menschen). Wenn der ein oder andere im Vorfeld einen Fachmann zur Vorprüfung abstellt haben wir in kürzester Zeit eine vernünftige Übersicht. Ein solches Verfahren müsste doch auch bei den Anbietern auf fruchtbaren Boden fallen. Gruß Udo Walbrodt | ||||
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