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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Erstellen einer Eisfäche | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 533505 | |||
Datum | 06.01.2009 20:37 MSG-Nr: [ 533505 ] | 3052 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Müller wie funktioniert so was, was ist zu beachten??? Gemeine kommt auf die lustige Idee, schafft die Voraussetzungen und der Bauhof oder die Feuerwehr setzen das um. Man sollte nicht vergessen Rücksprache Naturschutzbehörde und Wasserbehörde zu halten und deren Meinung dazu hören. Ist zumeist notwendig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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