Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verbandkasten | 18 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 533538 |
Datum | 06.01.2009 21:05 MSG-Nr: [ 533538 ] | 5027 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Lutz RichterMeine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt, sprich: Muss ich nun noch mehr Verbandmaterial zum Vergammeln auf die Fahrzeuge packen oder reicht das alleinige Vorhanden sein der FW-VK straßenverkehrsrechtlich aus.
Schauen wir dafür mal in die STVZO:
Geschrieben von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
1.
ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2.
2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Es geht um den Feuerwehrverbandkasten DIN 14142?
Das Behältnis dürfte den anforderungen der StVZO entsprechen.
Vergleiche mal das Inhaltsverzeichnis eines Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) mit dem Inhalt euren Kastens. Wenn du da zu dem Entschluss kommst, dass das Material gleicher Art, Menge und Beschaffenheit wie in der DIN 13164 ist (oder noch etwas mehr) sollte es vollkommen ok sein nur den Feuerwehr-Verbandkasten mitzuführen.
Zu beachten ist dann natürlich, dass dieser Kasten _immer_ mitgeführt werden muss wenn das Fahrzeug im Geltungsbereich der StVZO bewegt wird. Also auch bei einer Werkstattfahrt.
Grüße, Manuel
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