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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verbandkasten | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 533574 | ||
Datum | 06.01.2009 21:59 MSG-Nr: [ 533574 ] | 4876 x gelesen | ||
Geschrieben von Lutz Richter Aber nuntrotzdem die Frage, es haben einige ein eindeutiges Ja zum zusätzlichen Kfz.-VK gegeben. Wie kommt es , das trotz des eindeutigen Gesetzestextes immer wieder anderslautende Aussagen auftreten. Das soll bitte nicht als Vorwurf verstanden werden, aber es interessiert mich einfach, wie solche Auffassungen zu stande kommen. Weil die EH-Ausstattung des FwKfz nicht immer an Bord ist und ggf. nicht durch jeden gefunden wird. z.B. der Kfz-Mechaniker der das Ding zum TÜV fährt, die Überführungsfahrt zum Hersteller zu einer Revision,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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