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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen | 14 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 534131 | ||
Datum | 08.01.2009 17:37 MSG-Nr: [ 534131 ] | 5455 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard Fällt das Fahrzeug unter die Bestimmungen der Kraftfahrzeugrichtlinien NRW oder hat die zuständige Kommune ähnliche Regelungen (z.B. durch eine Dienstanweisung) für ihren Bereich und ihre Fahrzeuge erlassen?Uff das ist ja mal wieder kompliziert. Ich weiß leider nicht, wie unsere Fahrzeuge versichert sind. Muss ich mal beim O-Amt nachfragen. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | ||||
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