alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaHaftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...)8 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534282
Datum09.01.2009 10:35      MSG-Nr: [ 534282 ]3529 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyNaja, für diesen Regress reicht nicht allein schuldhaft, sondern müsste man ihm grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachweisen. Die Frage ist, ob es entsprechende Dienstanweisungen gibt, die die Mitnahme von Privatpersonen verbieten und sie ihm bekannt waren bzw. hätten bekannt sein müssen.Mir ist nicht bekannt, dass es eine Dienstanweisung gibt.

Nächste Frage: Wie genau muss eine Dienstanweisung aussehen?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 08.01.2009 11:34 Adri7an 7H., Lippstadt Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen
 08.01.2009 23:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.01.2009 10:00 Katj7a R7., Köln
 09.01.2009 10:35 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 09.01.2009 11:15 Udo 7B., Aichhalden
 09.01.2009 11:18 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 09.01.2009 11:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 09.01.2009 11:38 ., Bad Hersfeld
 09.01.2009 12:21 Chri7sti7an 7F., Wernau

0.150


Haftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt