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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaHaftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...)8 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534282
Datum09.01.2009 10:35      MSG-Nr: [ 534282 ]3500 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyNaja, für diesen Regress reicht nicht allein schuldhaft, sondern müsste man ihm grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachweisen. Die Frage ist, ob es entsprechende Dienstanweisungen gibt, die die Mitnahme von Privatpersonen verbieten und sie ihm bekannt waren bzw. hätten bekannt sein müssen.Mir ist nicht bekannt, dass es eine Dienstanweisung gibt.

Nächste Frage: Wie genau muss eine Dienstanweisung aussehen?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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 08.01.2009 11:34 Adri7an 7H., Lippstadt Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen
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