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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaHaftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...)8 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 534293
Datum09.01.2009 11:20      MSG-Nr: [ 534293 ]3368 x gelesen

Geschrieben von Axel UrbanDanke. Aber es ging mit eigentlich allgemein um Dienstanweisungen.

Eine Dienstanweisung ist ein Befehl. Ein Befehl ist eine Aufforderung eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen zu einem gewissen Handeln mit dem Anspruch auf Gehorsam. (oder so ähnlich)

Also muss Adressat, Empfänger und eine klare Anordnung vorhanden sein.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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