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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Haftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...) | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 534293 | ||
Datum | 09.01.2009 11:20 MSG-Nr: [ 534293 ] | 3368 x gelesen | ||
Geschrieben von Axel Urban Danke. Aber es ging mit eigentlich allgemein um Dienstanweisungen. Eine Dienstanweisung ist ein Befehl. Ein Befehl ist eine Aufforderung eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen zu einem gewissen Handeln mit dem Anspruch auf Gehorsam. (oder so ähnlich) Also muss Adressat, Empfänger und eine klare Anordnung vorhanden sein. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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