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Dienstanweisung
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaHaftung im Verkehr (war: Mitnahme von Privatpersonen ...)8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg534314
Datum09.01.2009 12:21      MSG-Nr: [ 534314 ]3427 x gelesen

Geschrieben von Axel UrbanNächste Frage: Wie genau muss eine Dienstanweisung aussehen?

i.d.R. wird sie schriftlich erfolgen, da sie längerdauernde Wirkung hat.
Sie regelt i.d.R. abstrakt Dinge die mehrere Adressaten betreffen in grundsätzlicher weise.
Sie wird entsprechend bekannt gegeben (Aushang, Handbuch,...).
Man muß aufpassen, wer DA erlassen darf (darf es der Kommandant oder macht dies der Bürgermeister?)
Am besten steht darüber Dienstanweisung, dann versteht das jeder. Dann der Geltungsbereich, die Regelungen, Mitgeltung anderer Vorschriften/ DAs, Ausnahmen, Inkrafttreten (ggf. Hinweis auf Ersatz für eine vorhergeltende Regelung), Datum, Unterschrift.

Beispiele für DA wären z.B. DA für den Kraftfahrdienst
d.h. wer darf wann unter welchen Bedingungen welche Dienst-Kfz führen, was ist dabei zu beachten, wie ist in bestimmten Situationen (z.B. Unfall mit Eigenbeteiligung,...) zu reagieren. Diese kann z.B. für eine Gemeinde erlassen werden und gilt dann sowohl für den Bauhof als auch für die Feuerwehr.
Darin kann z.B. stehen, daß der Fahrer im Besitz einer gültigen FE der erforderlichen Klasse sein muß (damit ist dann die Diskussion darf auch aun B Fahrer im Einsatz ein C Kafz fahren für diese Wehr erledigt). Daß er den Verlust der FE unmittelbar dem Vorgesetzten anzuzeigen hat, daß Kfz nur geführt werden dürfen, wenn keine aktuellen Einschränkungen vorliegen (z.B. Festsetzung von 0,0 Promille, keine berauschenden Substanzen, keine Einnahme von Medikamenten die die Fähigkeit ein Kfz zu führen beeinträchtigen). Ferner kann eine gültigen arbeitsmedizinischen Untersuchung für Fahr-/ Steuer- und Überwachungstä#tigkeiten gefordert sein. Es kann darin geregelt sein, daß bei Unfällen mit Dienst-Kfz immer die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen, ist, auch wenn die Lage klar scheint.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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