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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | |||
Thema | VU auf dem Weg zum GH - zu schnell und angetrunken | 43 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534772 | |||
Datum | 11.01.2009 21:20 MSG-Nr: [ 534772 ] | 14648 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Geschrieben von Kevin Müller In Land der Selbstauflösungen ;-) geregelt im § 9 Absatz 7 des Brandschutzgesetzes. Der Satz 3 dieses Absatzes ist auch sehr interessant. Dürfte meines Wissens das einzige BL sein wo man schon per Gesetz diesem Personenkreis explizit "Redeerlaubnis" (und dementsprechend letztendlich auch "Redepflicht") gibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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