Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | 'Arg mitgenommen' - Wer löscht was? | 14 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 535027 |
Datum | 13.01.2009 08:37 MSG-Nr: [ 535027 ] | 4529 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Dienstanweisung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Moin,
Geschrieben von Markus Weberwer wird bei einem BMA-Alarm in eurem GH alarmiert?
da wir keine haben schwierig zu sagen. Aber ich denke es wäre falsch, die örtliche Wehr nicht zu alarmiern.
Geschrieben von Markus Weberwie wird mit FA umgegangen, die persönlich betroffen sind? Beispiele siehe oben. Eigenes Haus, Verletzte/Tote aus dem Bekanntenkreis...
Das erfordert Umsicht der Führungskräfte. Und gilt nicht nur für Situationen in denen der Betroffene bekannt ist sondern auch in allen anderen Situationen in denen jemand von der Einsatzsituation überfordert wird. Am besten wäre es natürlich man könnte den jeweiligen Kameraden irgendwie aus dem Wind nehmen. Aber ob das so einfach ist...
Geschrieben von Markus WeberHat da eine Feuerwehr spezielle DA für diesen Fall?
Ich weiß nicht ob dies Sinn macht. Dazu sind die denkbaren Fälle m.E. doch zu unterschiedlich. Was sicher hilft ist sich insbesondere in den Führungsfuntionen mal abzusprechen, denn zumindest der Kopf sollte ja handlungsfähig bleiben. Ich hielte es für gut wenn ein irgendwie involvierter GF sich ablösen ließe.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog
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