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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verteilung gemeinnütziger Geldstrafen: Hier Feuerwehrvereine | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535031 | ||
Datum | 13.01.2009 08:56 MSG-Nr: [ 535031 ] | 4000 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schorer Ich weiß die Frage hat nicht zu 100% mit der Feuerwehr zu tun, mich interessiert aber wie das abläuft und wie die Vereine da ran kommen Eintragung über die Bußgeldliste beim jeweiligen Oberlandesgericht. Beispielhaft mal OLG Stuttgart Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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