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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Landratsamt beanstandet Feuerwehrkonzept | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535299 | |||
Datum | 14.01.2009 10:32 MSG-Nr: [ 535299 ] | 6894 x gelesen | |||
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Geschrieben von Andre Casper Auf den jetzt wieder anstehenden Versammlungen wird dann wieder ausdrücklich den Familien gedankt, dass sie die FA (SB) für die Feuerwehr entbehren müssen, aber ja keine "Vergünstigung" erhalten. Ist halt schwer dafür eine Aufwandsentschädigung (und nichts anders stellen die Vergünstigungen dar) zu gewähren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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