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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Landratsamt beanstandet Feuerwehrkonzept | 21 Beiträge | ||
Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 535303 | ||
Datum | 14.01.2009 10:48 MSG-Nr: [ 535303 ] | 6607 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Ist halt schwer dafür eine Aufwandsentschädigung (und nichts anders stellen die Vergünstigungen dar) zu gewähren. Servus, ich frage mich dann nur, warum meine Frau und mein Sohn vom sauer verdienten Geld in der "Wirklichen" Arbeit profitieren dürfen, oder ist das Rechtlich auch schon wieder nicht in Ordnung. Ich hätte da vielleicht einen Gegenvorschlag, die Herrschaften sollen für "alle" ehrenamtlich erbrachten Leistungen der Feuerwehr ganz einfach Geld zahlen, dann kann der Betroffene (Begünstigte) damit machen was er will. Mfg Franz W. | ||||
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