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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | ., Aachen / NRW | 535438 | ||
Datum | 14.01.2009 18:01 MSG-Nr: [ 535438 ] | 11498 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Allerdings habe ich die bereits angesprochenen Argument nicht einfach nur wiederholt, sondern auch andere aspekte eingebracht. Genau. Darunter auch welche, die den bereits genannten widersprechen. Geschrieben von Katja: § 34 StGB wird dem Kollegen, der noch mit seinem Privat-Pkw auf dem Weg zur Wache ist, nicht zugute kommen, da die Gefahr für die Betroffenen des Einsatzes nicht "nicht anders abwendbar" ist. Im Regelfall ist ja nicht der Einzige , der alarmiert wurde. Etwas anderes könnte wirklich nur gelten, wenn er weiß, dass er der einzige Fahrer ist und auch sonst keine andere FW unterwegs ist. Ich muss hierbei sowohl Gefühlsmäßig als auch (soweit möglich) objektiv Katja zustimmen (die nebenbei als Strafverteitigerin wohl sehr tief in der Materie drinsteckt). Ich glaube, dass der 34er hier nicht "der Regelfall" sein wird. Eher die Ausnahme in ganz engen Grenzen. | ||||
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