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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 535443 | ||
Datum | 14.01.2009 18:16 MSG-Nr: [ 535443 ] | 11537 x gelesen | ||
Katja schreibt, dass er im Regelfall nicht der einzige ist der alarmiert wurde. Dieser Aussage kann man zunächst einmal zustimmen. Aber dabei sind wohl 2 Gegenfragen erlaubt: 1. Wer garantiert mir, dass alle alarmierten Kräfte auch in der Lage sind zum Eisatzort zu fahren bzw. auch bis zum Einsatzort durchkommen. 2. Wie will man verhindern, dass man zu wenig Leute hat(3 Leute allein können manche Einsätze nicht bearbeiten; Eine Nachalarmierung kostet wertvolle Zeit) Bei vielen Einsätzen kommt es auf jeden Mann an. Die Aufgaben eines fehlenden Feuerwehrmanns in welcher Funktion auch immer sind manchmal schwer auf andere umzulagern und eine Nachalarmierung kostet wie gesagt wertvolle Zeit. Von daher kann die Frage ob es nich anders abwendbar ist nicht pauschal angewendet werden, weil ich nicht weiß a) Wie viele von den alarmierten Kräften stehen mir tatsächlich zur Verfügung b) Kann ich den Einsatz auch mit einem Mann weniger bearbeiten Mich würde mal interessieren, was Katja als Rechtsanwältin zu meiner Rechtsanwendung(In Fachkreisen auch Subsumtion genannt) sagt. Mit kameradschaftlichem Gruß | ||||
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