Möglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu.
War jetzt nur so eine Idee von mir da ich da gerade mit zu tun habe.
mit kameradschaftlichen Grüssen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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