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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | ungenügende Dienstbeteiligung | 54 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 535532 | ||
| Datum | 14.01.2009 21:09 MSG-Nr: [ 535532 ] | 18969 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schmidgall Es gibt auch die Möglichkeit eines persönlichen Anschreibens zur Einladung zu einem persönlichen Gespräch/ Stellungnahme um die Gründe des Fernbleibens zu erfahren. Hallo Michael, dies ist wohl schon versucht worden. Geschrieben von ---Florian Siever--- Nach einem persönlichen Gespräch war keine Verbesserung zu verspüren. Hallo Florian, da du schreibst dass es schon bei manchen Kameraden 4 Jahre lang eine ungenügende Dienstbeteiligung gibt wollte ich wissen ob bei euch das Widerrufsprinzip gibt die für alle FMA/FFA gilt wenn diese offiziell aufgenommen werden. Hängt dieses Prinzip irgendwie auch mit als Dienstbeteiligungskriterium zusammen? Ich kenne jetzt dies nur von meiner eigenen Aufnahme wo ich 1 Jahr lang auf Widerruf aufgenommen wurde und anschließend zusätzlich 4 Jahre Zeit habe um beispielsweise meine TM I/II Ausbildung fertigzubekommen (ich meine dies wäre auch auf Widerruf). Wenn nicht, dann könnt ihr mich gerne der Klarheit belehren ;). MkG, FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst) | ||||
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